Freibad Schröttinghausen

Campingstr. 20, 33739 Bielefeld
Telefon: 0 52 03/ 35 82

Mitgliedschaft
im Förderverein Freibad Schröttinghausen e.V.

Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie maßgeblich zum dauerhaften Erhalt unseres schönen Freibades bei. Es bietet nicht nur ein Schwimmangebot für jung und alt, sondern es nimmt auch eine wichtige Aufgabe als Begegnungs- und Aufenthaltsstätte gerade für Kinder, Jugendliche und Familien wahr.

Als Fördervereinsmitglied sind Sie zum kostenlosen Eintritt im Freibad Schröttinghausen sowie den folgenden weiteren Bädern der Bielefelder Bäder berechtigt:

  • Freibad Dornberg
  • Freibad Hillegossen
  • Freibad Gadderbaum
  • Naturbad Brackwede

Antrag auf Mitgliedschaft

Es sind nur noch Anträge im elektronischen Zahlverfahren (EC und SEPA-Lastschrift) möglich!!!

Der Erstbeitrag ist bei Antragsstellung bzw. bei Ausweisabholung direkt per EC-Verfahren an der Freibadkasse zu begleichen!

Laden Sie unseren Mitgliedsantrag bitte hier als PDF herunter

Die Folgebeiträge werden im Rahmen vom SEPA-Lastschriftverfahren abgebucht. Lastschriftabbuchungstermin ist aktuell der 1. April eines jeden Geschäftsjahres. Es erhalten alle Mitglieder und deren Familienangehörige einen Mitgliedsausweis mit Lichtbild, der zum kostenlosen Eintritt in das Freibad berechtigt, sobald der entsprechende Jahresmitgliedsbeitrag an den Förderverein gezahlt worden ist. Es erhalten alle Mitglieder und deren Familienangehörige einen Mitgliedsausweis mit Lichtbild, der zum kostenlosen Eintritt in das Freibad berechtigt, sobald der entsprechende Jahresmitgliedsbeitrag an den Förderverein gezahlt worden ist. Die fertigen bzw. verlängerten Ausweise erhalten Sie dann an der Freibadkasse!


SEPA-Lastschriftmandat

Ihr Bankverbindung hast sich geändert?
Dann senden Sie uns ein neues SEPA-Lastschriftmandat per Post oder E-Mail (an
mitglieder@freibad-schroettinghausen.de
) zu oder geben den Beleg während der Saison an der Freibadkasse ab, damit der nächste Jahresbeitrag problemlos eingezogen werden kann.

Laden Sie unser SEPA-Lastschriftmandat bitte hier als PDF herunter

Wichtiger Hinweis: Die Mitgliederversammlung hat 2016 beschlossen, dass ab Januar 2017 für die sogenannten Barzahler (Zahlungen außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens) ein Verwaltungsaufschlag in Höhe von 10,00 € auf den Jahresbeitrag zu entrichten ist. Diesen Aufschlag können Sie mit Abgabe einer neuen Einzugsermächtigung vermeiden.