Freibad Schröttinghausen

Campingstr. 20, 33739 Bielefeld
Telefon: 0 52 03/ 35 82

Information zur Freibadsaison 2021 im Freibad Schröttinghausen

Endlich dürfen wir die Freibad-Saison eröffnen! Wir starten am 1. Juni mit vier Freibädern gleichzeitig und haben dafür ein Sicherheitskonzept entwickelt.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung erlaubt die Öffnung von Freibädern „zum Zwecke der Sportausübung“ bei einer Inzidenz von unter 100 an fünf Werktagen in Folge. Erlaubt ist lediglich sportliches Schwimmen, also das klassische Bahnenziehen. Die Badezeit beträgt jeweils zwei Stunden. Sprungtürme, Liegewiesen oder Kioske sind gesperrt bzw. geschlossen.

Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz in Bielefeld stabil unter 50 liegt, kann die Begrenzung auf die Sportausübung aufgehoben und können die Liegewiesen geöffnet

Die Hygienemaßnahmen werden stets an den aktuellen Inzidenz-Wert angepasst. Dies kann jederzeit zu Änderungen der Richtlinien führen, die hier noch nicht aufgeführt sind. Tagesaktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, Nutzung der Liegewiesen und Springtürme sowie Höchstbesucherzahlen, finden Sie hier auf unserer homepage der BBF und auf Facebook.

Wir starten mit den Freibädern:

  • Wiesenbad
  • Freibad Hillegossen
  • Freibad Schröttinghausen
  • Naturbad Brackwede

Der Besuch der Freibäder ist derzeit nur für Personen mit einem negativen Testergebnis, für vollständig geimpfte (2te Impfung älter als 14 Tage) oder nachweislich genesene Personen möglich.

 

Zugang nur mit E-Ticket


Der Kauf und die Bezahlung von Eintrittskarten an der Freibadkasse ist nicht möglich. Das E-Ticket wird beim Betreten und Verlassen des Bades elektronisch erfasst. Jahreskarten-Inhaber, BielefelderBäder-Abo-Kunden, Sportnavi-Mitglieder sowie Mitglieder der Fördervereinsbäder können im Ticketshop ein 0 €-Ticket erwerben. Beim Eintritt in das Bad müssen Sie sich beim Einscannen des E-Tickets parallel mit Ihrer jeweiligen Karte verifizieren.

 

E-Ticket kaufen

 

Mindestabstand

Personen, die nicht von den Kontaktverboten im öffentlichen Raum ausgenommen sind, haben immer einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.


Mund- und Nasen-Schutz

Innerhalb der Gebäudeflächen und bei Aufenthalt in einer Warteschlange muss zwingend einen Mund- und Nasen-Schutz getragen werden – eine sogenannte Alltagsmaske ist ausreichend. Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen den Mund- und Nasen-Schutz nicht tragen dürfen (muss durch Attest nachgewiesen werden), sind von der generellen Trageverpflichtung befreit.


Händedesinfektion

In jedem Eingangsbereich stehen direkt an den Kassen Desinfektionsmittelspender.
Jeder Gast muss vor Betreten des Bades die Hände desinfizieren.

Das Freibad Schröttinghausen hat entsprechend seiner Gesamt- und Beckenfläche eine entsprechende Tageshöchstbesucherzahl sowie eine maximale Anzahl an Personen, die sich in den jeweiligen Becken aufhalten dürfen. Duschen sowie Umkleiden stehen eingeschränkt zur Verfügung. Elektrische Händetrockner und stationäre Haarföne dürfen nicht betrieben werden.


Informationen für unsere Mitglieder (Förderverein Freibad Schröttinghausen e.V.)

Der freie Eintritt ist nur mit E-Ticket und Mitgliedsausweis mit aktueller Saisonmarke möglich;
ohne E-Ticket und Mitgliedsausweis ist kein Eintritt möglich.

Die noch nicht verlängerten Ausweise können sie an der Freibadkasse zur Verlängerung abgeben. Ebenfalls erhalten sie dort ihre verlängerten Ausweise wieder.

Die Kommunikation mit dem Förderverein kann ausschließlich per E-Mail, Telefon oder Post erfolgen, es können an der Freibadkasse keine Vereinsangelegenheiten besprochen werden.

Es gibt keinen bevorzugten Einlass für unsere Mitglieder, bitte stellen Sie sich regulär an.

 

Das Früh- / Spätschwimmen für Vereinsmitglieder wird im Freibad Schröttinghausen (zunächst) nicht angeboten!!!


Unsere Mitglieder können während der gesamten Saison 2021 das Frühschwimmen im Wiesenbad kostenfrei nutzen.

Die Mitglieder der Fördervereine haben während der gesamten Sommersaison freien Eintritt in den Freibädern Wiesenbad, Jöllenbeck und Senner Waldbad.

Es muss ein gültiger Mitgliedsausweis und ein kostenfreies 0-Ticket vorgelegt werden.

Die 0-Tickets sind über unseren Webshop erhältlich.

Alternativ ist für Menschen ohne Internetzugang der Listeneintrag aus der Saison 2020 weiterhin gültig, dieser ersetzt das 0-Ticket.

Weitere zu erfüllenden Voraussetzungen : Der Besuch der Freibäder ist derzeit nur für Personen mit einem negativen Testergebnis, für vollständig geimpfte oder nachweislich genesene Personen möglich.

Beim Einlass muss zur Person ein gültiger Personalausweis sowie einen der folgenden Nachweise vorzeigen:Aktuelles, negatives Coronatestergebnis (kein Selbsttest), welches nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Verpflichtung einen solchen Test vorzulegen besteht für Personen ab 6 Jahren (schulfähiges Alter).Impfpass zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder Dokumentation der Zweitimpfung.

Im Fall einer überstandenen COVID-19 Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.

An den Freibädern besteht keine Testkapazität. Ein negativer Test muss mitgebracht werden!