Beitragsordnung
Aufgrund § 5 „Mitgliedsbeiträge“ ihrer Satzung hat die Mitgliederversammlung des Förderverein Freibad Schröttinghausen e.V. am 04.03.2025 die folgende Beitragsordnung beschlossen;
1. Um die satzungsgemäßen Aufgaben erfüllen zu können, ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder Ihren Beitragsverpflichtungen, wie in dieser Beitragsordnung bestimmt, nachkommen.
2. Die Beitragsordnung wird umgehend am Freibad (öffentlich zugänglich) ausgehängt und auf der Homepage (unter: www.freibad-schroettinghausen.de/foerderverein/beitragsordnung/) veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt die Beitragsordnung in Kraft. Kommt es zu Änderungen der Beitragsordnung wird analog verfahren.
3. Ab Veröffentlichung der Satzung und Beitragsordnung wird diese jedem neuen Mitglied mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung und für jedes Mitglied verbindlich.
4. Die Mitgliederversammlung hat die Höhe des Jahresbeitrags in der Anlage 1 zu dieser Beitragssatzung für die verschiedenen Beitragsgruppen festgelegt. Die Beitragsgruppen sind ebenfalls in der Anlage 1 zu dieser Beitragssatzung festgelegt. Bei Eintritt in den Verein ab dem 15. August gilt ein 50%iger Nachlass auf den jeweiligen Jahresbeitrag im ersten Mitgliedsjahr.
5. Die Beitragssätze gelten zunächst bis zum 31.12. und danach jeweils für ein ganzes Jahr. Fasst die Mitgliederversammlung keine Änderungsbeschlüsse, verlängert sich die Gültigkeit für weitere 12 Monate. Der Vorstand kann diese Regelung bei Notwendigkeit im Ausnahmefall ändern.
6. Der Erstbeitrag ist bei Antragsstellung direkt per EC-Verfahren an der Freibadkasse zu begleichen. Die Folgebeiträge werden jeweils zum 1. Februar bzw. dem darauffolgenden Werktag eines jeden Geschäftsjahres im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.
7. Ist ein Mitglied nicht in der Lage den Beitrag zu zahlen oder nicht in voller Höhe zu zahlen, kann es einen Antrag auf Änderung der Modalitäten stellen. Der Antrag muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erfolgen. Der Vorstand entscheidet über den Antrag. Er kann vom Mitglied Nach-weise über die Gründe des Antrags verlangen. Der Vorstand kann die Beitragszahlung stunden, den Jahresbeitrag einmalig reduzieren oder einmalig aussetzen.
8. Die Mitglieder müssen Änderungen der Anschrift oder der Konten-Daten unverzüglich dem Vor-stand (postalisch oder per E-Mail: mitglieder@freibad-schroettinghausen.de) mitteilen. Entstehen dem Verein durch nicht gemeldete Daten Kosten, sind diese vom verursachenden Mitglied zu tragen.
9. Der Austritt aus dem Verein ergibt sich aus § 4 „Beendigung der Mitgliedschaft“ und ist nur zum Ende des Geschäfts- bzw. Kalenderjahres möglich. Der Austritt muss spätestens zwei Monate vorher gegenüber dem Vereinsvorstand in Textform erklärt werden. Bei Nichteinhalten der Kündigungsfrist verlängert sich die Mitgliedschaft um ein Jahr.
10. Die Mitglieder erteilen dem Verein für den Beitragseinzug ein SEPA-Lastschriftmandat, das vom Mitglied jederzeit widerrufen werden kann. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
11. Bei nicht erteiltem SEPA-Lastschriftmandat sind die Beiträge zuzüglich Verwaltungsaufschlag auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet:
Kreditinstitut: Sparkasse Bielefeld
IBAN: DE77 4805 0161 0008 4531 28
BIC: SPBIDE3BXXX
12. Der Mitgliedsbeitrag enthält keine Kursbeiträge oder ähnliche Gebühren. Die hierfür fälligen Gebühren werden vor Beginn der Maßnahme bzw. Veranstaltung bekanntgegeben.
ANLAGE 1 ZUR BEITRAGSORDNUNG FÜR DEN FÖRDERVEREIN FREIBAD SCHRÖTTINGHAUSEN E.V.
Auf der Mitgliederversammlung vom 02.03.2017 wurden die folgenden Beitragssätze mit Inkrafttreten zum Geschäftsjahr 2018 (beginnend am 01.01.2018) festgelegt:
Einzel-Mitgliedschaft für Erwachsene und Rentner*innen
Jahresbeitrag: 50,00 €
Einzel-Mitgliedschaft ermäßigt (gegen Nachweis) für
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre
- Schüler*innen und Studierende
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Bielefeld-Pass-Inhaber*innen
- schwerbehinderte Personen
Jahresbeitrag: 25,00 €
Familien-Mitgliedschaft für Ehepaare und Familien
mit Kindern unter 18 Jahre und/oder
im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindern in Ausbildung unter 25 Jahre
Jahresbeitrag: 85,00 €
Verwaltungsaufschlag für Barzahlung
bei Zahlungen außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens
Jahresbeitrag: 10,00 €
Die Beiträge außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens müssen binnen vier Wochen nach Saisonstart auf das Vereinskonto überwiesen oder bar (passend) an der Freibadkasse beglichen werden. Soweit eine SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, hat das Mitglied sicherzustellen, dass das entsprechende Konto eine ausreichende Deckung für den Beitragseinzug besteht.
Den beitragszahlenden Mitgliedern wird, auf Wunsch, 14 Tage vor dem Einzugstermin eine elektronische Einzugsvorankündigung zugestellt. Bedingung ist die Bekanntgabe einer entsprechenden gültigen E-Mailadresse gegenüber dem Vorstand (per E-Mail: mitglieder@freibad-schroettinghausen.de).
Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt und weist das Konto keine entsprechende Deckung auf, wird der Beitragseinzug vom Verein eingestellt und das Barzahler-Verfahren analog durchgeführt. Es gelten dabei die gleichen Bearbeitungsgebühren und Mahngebühren sowie der Verwaltungsaufschlag.
Sollten die Beiträge nicht zeitgerecht bezahlt werden, ist der Verein berechtigt folgende Bearbeitungs- beziehungsweise Mahngebühren zusätzlich zum zu zahlenden Beitrag zu verlangen. Bearbeitungs- und Mahngebühren werden automatisch mit den Beitragszahlungen, für die sie erhoben wurden, fällig.
Zahlungserinnerung
Bearbeitungsgebühren: 0,00 €
Mahngebühren: 0,00 €
1. Mahnung
Bearbeitungsgebühren: 3,00 €
Mahngebühren: 0,00 €
2. Mahnung
Bearbeitungsgebühren: 3,00 €
Mahngebühren: 3,00 €
Nach dem in der 2. Mahnung genannten letzten Zahlungstermin, üblicherweise zwei Monate, kann der Verein eine Zwangsvollstreckung durchführen lassen.
Termine
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12Apr
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05Apr
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04Mar
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